§ 12 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Dies muss er vor der Aufnahme der Tätigkeit tun (Erstunterweisung), aber auch bei Veränderung in den Aufgabenbereichen, nach Unfällen und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien.
