Betriebsversammlungen: Arten und Besonderheiten wegen Corona
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In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche Regeln Sie beachten und welche Fehler Sie vermeiden sollten
- Gremien können grundsätzlich zunächst selbst entscheiden, wie sie die Veranstaltung durchführen wollen. Der Arbeitgeber kann nicht vorschreiben, dass Präsenzversammlungen ausfallen müssen (LAG Hamm, Beschluss vom 5.10.2020, Az.: 13 TaBVGa16/20).
- Entscheidungsspielraum gewissenhaft nutzen: Im entschiedenen Fall wollte der BR drei kleinere Teilversammlungen durchführen und hatte dafür Hygienekonzepte entwickelt, die das Gesundheitsamt abgesegnet hatte.
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