Alles Wichtige zum Homeoffice
In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und inwieweit Sie als Betriebsrat mitbestimmen können.
- Recht des Arbeitnehmers auf Homeoffice: Kein gesetzlicher Anspruch, Vereinbarung nötig: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, gesonderte Vereinbarung.
- Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber den Arbeitsort nach § 106 GewO. Wenn der Arbeitgeber sich nicht auf den Wunsch des Arbeitnehmers, aus dem Homeoffice / mobil arbeiten zu können, einlässt, bleibt der Arbeitnehmer verpflichtet, in den Betrieb zu kommen. Wenn der Arbeitnehmer trotzdem nicht zur Arbeit kommt, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung und Kündigung).
- Das gilt allerdings nicht, wenn eine staatliche Behörde die Ansteckungsgefahr mit einer bestimmten Gefahrenstufe qualifiziert oder der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass eine Ansteckungsgefahr an seinem Arbeitsplatz konkret gegeben ist.
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