Digitale Personalakte: Kontrollieren Sie den Arbeitgeber
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MItbestimmung
Digitale Personalakten sind mittlerweile Standard. Für den Betriebsrat heißt es hier: Kontrollieren Sie, ob sich der Arbeitgeber an alle – insbesondere datenschutzrechtlichen – Vorschriften hält. Rechtsgrundlage dafür ist § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Außerdem haben Sie hier wichtige Mitbestimmungsrechte.
Ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Danach hat der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt…