Das Qualifizierungschancengesetz im Überblick
Das Qualifizierungschancengesetz, das das bisherige Programm WeGebAU abgelöst hat, soll gezielt die Weiterbildung von bereits im Betrieb Beschäftigten verbessern, damit sie die sich permanent verändernden Anforderungen in ihrer Tätigkeit gut bewältigen können. Das fördert zugleich auch die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers und ist ein Mittel gegen den Fachkräftemangel.
Zukunftsorientierte Weiterbildung im Fokus
Der Schwerpunkt der Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz liegt auf sogenannten Erweiterungsqualifizierungen: Diese haben mit Blick auf die Zukunft vor allem das Ziel, die Kenntnisse und Kompetenzen der Arbeitnehmer zu aktualisieren und zu erweitern. Auf diesem Weg sollen die Arbeitsplätze der Beschäftigten auch und gerade vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung langfristig gesichert bzw. weitere Einsatzmöglichkeiten für Arbeitnehmer im Betrieb gefunden werden. Ebenso gefördert werden Qualifizierungen in Engpassberufen, in denen bereits Fachkräftemangel herrscht.
Voraussetzungen der Förderung
Die mit dem Gesetz verbundene finanzielle Förderung der Weiterbildung soll Arbeitgeber entlasten und Arbeitnehmer in die Lage versetzen, sich voll auf die Weiterbildung konzentrieren und ihre „normale“ Tätigkeit während dieser Zeit ohne Gehaltseinbuße ruhen lassen zu können.
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