Alles Wichtige zu Durchführung und Ablauf der Versammlung
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Gemäß § 43 Abs. 1 BetrVG beruft der Betriebsrat die Betriebsversammlung nicht nur ein, sondern führt diese auch durch. In der Regel leitet der Vorsitzende des Gremiums die Veranstaltung. Ist er verhindert, übernimmt der Stellvertreter oder notfalls ein anderes Betriebsratsmitglied.
Der Betriebsrat legt durch Beschluss den Ablauf der Betriebsversammlung fest, indem er eine Tagesordnung verfasst und den Versammlungsleiter bestimmt. Eckpunkte einer jeden turnusmäßigen Betriebs- und Abteilungsversammlung sind:
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