Information für die Kollegen: der Tätigkeitsbericht
Die Betriebsversammlung dient dem Zweck, die Beschäftigten über die Arbeit des Betriebsrats zu informieren und miteinander ins Gespräch zu kommen. Eine besonders wichtige Rolle dabei spielt der Tätigkeitsbericht des Gremiums. Es ist ratsam, den Inhalt sorgfältig vorzubereiten und sich auch darüber Gedanken zu machen, wie er am besten vorgetragen wird.
Der Betriebsrat darf das gesamte betriebliche Geschehen aufgreifen und z. B. auch zur wirtschaftlichen Lage des Betriebs und Themen wie etwa der Personalentwicklung Stellung nehmen. Der Betriebsrat kann hier auch Wertungen abgeben. Es ist nicht erforderlich, den Bericht den Teilnehmern in der Versammlung schriftlich vorzulegen. Grundsätzlich sollten diese Punkte im Tätigkeitsbericht behandelt werden:
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