Alles Wichtige zur Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Wenn es um Informations- oder andere Beteiligungsrechte geht, kommen Sie am Arbeitgeber nicht vorbei. Denn der wird in den allermeisten Fällen durch die Rechte des Gremiums verpflichtet. Wie es um den Informationsfluss von der Geschäftsleitung zur Interessenvertretung der Beschäftigten bestellt ist, hängt vor allem vom allgemeinen Verhältnis der beiden ab. Im Wesentlichen gibt es hier drei Grundkonstellationen:
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