Alles Wichtige zur Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Das BetrVG bestimmt, dass Betriebsrat und Arbeitgeber vertrauensvoll miteinander zusammenarbeiten sollen. Das ist im Grunde auch sinnvoll, denn während der gesamten Amtsperiode des Betriebsrats gibt es einen ständigen Kontakt und Austausch. Wie gut diese (gezwungenermaßen) erforderliche Zusammenarbeit funktioniert, hängt von der konkreten Situation im Betrieb ab.
Wenn es um Informations- oder andere Beteiligungsrechte geht, kommen Sie am Arbeitgeber nicht vorbei. Denn der wird in den allermeisten Fällen durch die Rechte des Gremiums verpflichtet. Wie es um den Informationsfluss von der Geschäftsleitung zur Interessenvertretung der Beschäftigten bestellt ist, hängt vor allem vom allgemeinen Verhältnis der beiden ab. Im Wesentlichen gibt es hier drei Grundkonstellationen:
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