Keine Anrechnung von Rehas auf Urlaub
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
Wir haben eine Frage zu §10 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Danach dürfen Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Reha nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Verbunden ist das mit der Voraussetzung, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht. Soweit ist das klar und so steht es auch in unserem Manteltarifvertrag. Unser Arbeitgeber ist der Auffassung, dass Urlaub bei sogenannten Vorsorgekuren angerechnet werden kann. Zudem verweist er noch wie folgt auf den § 13 BUrlG, der tarifvertragliche Ausnahmen zulässt. § 13 BUrlG interpretieren wir allerdings anders: Im Absatz 1 steht doch eindeutig, dass in Tarifverträgen nicht zuungunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden darf.
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