Hintergrund
/ 03. Oktober 2023

Wie Sie die Geschäftsordnung erfolgreich gestalten

Die Geschäftsordnung erleichtert die Gremiumsarbeit erheblich. Denn in ihr sind Abläufe und Organisationsfragen verbindlich und detailliert geregelt. Sie sind nicht verpflichtet, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Es empfiehlt sich aber – gerade auch für kleinere Gremien.

Zur Geschäftsordnung gibt es im BetrVG in den §§ 26-41 schon viele Bestimmungen. Und die sind meist zwingendes Recht. D.h., Sie müssen diese Vorschriften beachten und dürfen in Ihrer Geschäftsordnung nicht von ihnen abweichen. Sie dürfen sie nur ausgestalten und konkreter fassen.

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Die Zeitschrift: aktuelles BR-Wissen für Sie übersichtlich aufbereitet
Lesen Sie auf nur 12 Seiten jeden Monat in Betriebsrat KOMPAKT, wie Sie Gesetze, Paragrafen und Urteile nutzen, um für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu kämpfen.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.