Wie Sie die Geschäftsordnung erfolgreich gestalten
Die Geschäftsordnung erleichtert die Gremiumsarbeit erheblich. Denn in ihr sind Abläufe und Organisationsfragen verbindlich und detailliert geregelt. Sie sind nicht verpflichtet, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Es empfiehlt sich aber – gerade auch für kleinere Gremien.
Zur Geschäftsordnung gibt es im BetrVG in den §§ 26-41 schon viele Bestimmungen. Und die sind meist zwingendes Recht. D.h., Sie müssen diese Vorschriften beachten und dürfen in Ihrer Geschäftsordnung nicht von ihnen abweichen. Sie dürfen sie nur ausgestalten und konkreter fassen.
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