Gemeinsam mehr erreichen: Gruppenarbeit
Nicht jede Kooperation mit und/oder von Kollegen ist als Gruppenarbeit im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG zu verstehen. „Echte“ Gruppenarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass mehrere Beschäftigte gemeinsam eine Arbeitsaufgabe erledigen, ihre Tätigkeiten inhaltlich und zeitlich eng aufeinander bezogen sind und sie gemeinsam für das Gesamtergebnis verantwortlich sind. Es gibt verschiedene Formen der Gruppenarbeit, beispielsweise:
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