2G+-Regelung bei Klinik-Sommerfest rechtmäßig
DER STREITFALL
Eine Klinik hat für ihre Beschäftigten ein Sommerfest an einem auswärtigen Veranstaltungsort ausgerichtet. Als Zugangsregelungen legte die Klinik fest, es seien eine gültige, vollständige Impfung und/oder Genesung sowie eine Auffrischungsimpfung, falls sechs Monate seit Genesung/Grundimmunisierung vergangen sind, und ein tagesaktueller, negativer Antigen-Schnelltest erforderlich. Ein im Geschäftsbereich der IT eingesetzter Arbeitnehmer hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verlangt, ihm ohne Einhaltung dieser Regelungen Zutritt zu dem Sommerfest zu gewähren.
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