Urteil
/ 12. Oktober 2023

2G+-Regelung bei Klinik-Sommerfest rechtmäßig

Eine Klinik hat zu ihrem Sommerfest aufgrund der Corona-Pandemie Zugangsbeschränkungen erlassen. Ein Arbeitnehmer wollte diese Vorgaben nicht einhalten, dem Sommerfest aber trotzdem beiwohnen. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an dem Sommerfest ohne Einhaltung dieser Vorgaben.

DER STREITFALL

Eine Klinik hat für ihre Beschäftigten ein Sommer­fest an einem auswärtigen Veranstaltungsort ausgerichtet. Als Zugangsregelungen legte die Klinik fest, es seien eine gültige, vollständige Impfung und/oder Genesung sowie eine Auffrischungsimpfung, falls sechs Monate seit Genesung/Grund­immunisierung vergangen sind, und ein tagesaktueller, negativer Antigen-Schnelltest erforderlich. Ein im Geschäftsbereich der IT eingesetzter Arbeitnehmer hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verlangt, ihm ohne Einhaltung dieser Regelungen Zutritt zu dem Sommerfest zu gewähren.

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