Ratgeber
/ 12. Oktober 2023

Betriebsrat: Versetzung als Schikane ist unzulässig

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

Eines unserer Mitglieder wurde in eine andere Abteilung versetzt. Wir wurden nur mündlich darüber informiert, dann wurde der Kollege bereits vor der eigentlichen Anhörung versetzt. Wir haben diese Maßnahme natürlich abgelehnt, da in der Anhörung keine Begründung stand. Bei der zweiten Anhörung, dieses Mal mit Begründung, haben wir ebenfalls widersprochen und die Geschäftsleitung aufgefordert, diese Versetzung umgehend rückgängig zu machen. Nun ist die Geschäftsleitung der Auffassung, dass eine vorübergehende Versetzung von vier Wochen nicht mit dem Betriebsrat abgesprochen werden muss. Von einer vorübergehenden Versetzung war aber nie die Rede. Wie ist die Situation zu bewerten? Wir denken, es geht um eine reine Schikane gegen unser Mitglied.

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