Betriebsrat: Versetzung als Schikane ist unzulässig
Frage
Eines unserer Mitglieder wurde in eine andere Abteilung versetzt. Wir wurden nur mündlich darüber informiert, dann wurde der Kollege bereits vor der eigentlichen Anhörung versetzt. Wir haben diese Maßnahme natürlich abgelehnt, da in der Anhörung keine Begründung stand. Bei der zweiten Anhörung, dieses Mal mit Begründung, haben wir ebenfalls widersprochen und die Geschäftsleitung aufgefordert, diese Versetzung umgehend rückgängig zu machen. Nun ist die Geschäftsleitung der Auffassung, dass eine vorübergehende Versetzung von vier Wochen nicht mit dem Betriebsrat abgesprochen werden muss. Von einer vorübergehenden Versetzung war aber nie die Rede. Wie ist die Situation zu bewerten? Wir denken, es geht um eine reine Schikane gegen unser Mitglied.
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