Eigenmächtiger Urlaubsantritt ist nicht zulässig
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
Wir haben eine Frage zum Thema Beantragung und Genehmigung von Erholungsurlaub. Wie ist die rechtliche Situation, wenn ein Mitarbeiter bereits vor über sechs Monaten Urlaub für eine Woche im nächsten Monat ordnungsgemäß beantragt hat, dieser vom Arbeitgeber aber bis zum heutigen Datum keinerlei Rückmeldung hinsichtlich der (Nicht-)Genehmigung erhalten hat? Darf der Arbeitnehmer in den Urlaub gehen bzw. wie ist Ihrer Meinung nach vorzugehen? Es gibt leider bei uns keine Betriebsvereinbarung zum Thema Urlaub.
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