Kein Wirtschaftsausschuss im Tendenzbetrieb
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
Unser Betriebsrat besteht aus elf Mitgliedern. Seit seinem Bestehen gibt es auch einen Wirtschaftsausschuss. Zu der im November anberaumten Sitzung war auch die Geschäftsleitung eingeladen. Die Geschäftsleitung sagte mit der Begründung ab, wir seien ein Tendenzbetrieb, ein WA sei nicht zulässig. Haben wir nun einen gültigen Wirtschaftsausschuss oder nicht? Immerhin hatten wir ja einen solchen Ausschuss gegründet. Der stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats hat auch ein von der Geschäftsleitung genehmigtes Seminar zum Wirtschaftsausschuss besucht.
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