Kündigung ohne Anhörung ist Pflichtverletzung des AG
Ein Arbeitgeber kündigte einem Beschäftigten, ohne den Betriebsrat zuvor angehört zu haben. Nach mehrfachem Auftreten beschwerte sich das Gremium. Der Betriebsrat verlangte, ausnahmslos bei jeder geplanten Entlassung angehört zu werden. Der Betriebsrat gewann vor Gericht.
DER STREITFALL
Anfang 2019 kündigte ein Arbeitgeber einem Beschäftigten, ohne den Betriebsrat zuvor angehört zu haben. Das Gremium beschwerte sich deshalb bei der Geschäftsleitung. Diese begründete das mit einer Absprache mit dem Betroffenen. Rund anderthalb Jahre später kam es zu erneuten Entlassungen. Auch dieses Mal gab es keine Anhörung des Gremiums. Dieses Mal gab der Arbeitgeber ein Versehen zu. Er äußerte gegenüber dem Gremium die Absicht, dieses künftig stets bei Kündigungen vorher anzuhören. Allerdings gelte dies nicht, wenn die Kündigung auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgesprochen werde. Der Betriebsrat verlangte, ausnahmslos bei jeder geplanten Entlassung angehört zu werden.
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