Urteil
/ 12. Oktober 2023

Kündigung ohne Anhörung ist Pflichtverletzung des AG

Ein Arbeitgeber kündigte einem Beschäftigten, ohne den Betriebsrat zuvor angehört zu haben. Nach mehrfachem Auftreten beschwerte sich das Gremium. Der Betriebsrat verlangte, ausnahmslos bei jeder geplanten Entlassung angehört zu werden. Der Betriebsrat gewann vor Gericht.

DER STREITFALL

Anfang 2019 kündigte ein Arbeitgeber einem Beschäftigten, ohne den Betriebsrat zuvor angehört zu haben. Das Gremium beschwerte sich deshalb bei der Geschäftsleitung. Diese begründete das mit einer Absprache mit dem Betroffenen. Rund anderthalb Jahre später kam es zu erneuten Entlassungen. Auch dieses Mal gab es keine Anhörung des Gremiums. Dieses Mal gab der Arbeitgeber ein Versehen zu. Er äußerte gegenüber dem Gremium die Absicht, dieses künftig stets bei Kündigungen vorher anzuhören. Allerdings gelte dies nicht, wenn die Kündigung auf Wunsch des Arbeitnehmers ausgesprochen werde. Der Betriebsrat verlangte, ausnahmslos bei jeder geplanten Entlassung angehört zu werden.

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Die Zeitschrift: aktuelles BR-Wissen für Sie übersichtlich aufbereitet
Lesen Sie auf nur 12 Seiten jeden Monat in Betriebsrat KOMPAKT, wie Sie Gesetze, Paragrafen und Urteile nutzen, um für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu kämpfen.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.