Urteil
/ 12. Oktober 2023

Laptop für Betriebsrat: Der Arbeitgeber entscheidet über Modell

Der Betriebsrat verfügt über ein eigenes Büro inklusive eines stationären PCs mit Internetanschluss (ohne Kamera). Zur Durchführung der beschlossenen „Geschäftsordnung zur Betriebsratssitzung via Video-/Telefonkonferenz“ forderte der Betriebsrat die Geschäfts­leitung auf, dem Gremium einen zusätzlichen speziellen Laptop zu überlassen. Die Richter bejahten den Anspruch des Betriebsrats auf einen zusätzlichen Laptop, um virtuelle Sitzungen durchführen zu können, verneinten aber den Anspruch auf das ausdrücklich verlangte Modell.

DER STREITFALL

Der aus sieben Mitgliedern bestehende Betriebsrat verfügt über ein eigenes Büro. Dieses ist mit einem stationären PC mit Internetanschluss (ohne Kamera), einem Multifunktionsgerät mit Drucker, Fax und Scanner sowie einem Festnetztelefon ausgestattet. Der Betriebsrat beschloss eine „Geschäftsordnung zur Betriebsratssitzung via Video-/Telefonkonferenz“. Zur Durchführung dieser virtuellen Sitzungen forderte er die Geschäfts­leitung auf, dem Gremium einen zusätzlichen Laptop der Marke LENOVO, Typ „ThinkPad E595 AMD Ryzen7 3700U“ zu überlassen.

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Die Zeitschrift: aktuelles BR-Wissen für Sie übersichtlich aufbereitet
Lesen Sie auf nur 12 Seiten jeden Monat in Betriebsrat KOMPAKT, wie Sie Gesetze, Paragrafen und Urteile nutzen, um für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu kämpfen.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.