Nachteil durch lange Kündigungsfrist
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
Ein junger Kollege, der schon als Azubi bei uns war, hat jetzt seinen Techniker-Abschluss gemacht. Er könnte nun in unserer Firma eine Stelle als Techniker antreten, wenn er sich vertraglich verpflichten würde, mindestens fünf Jahre im Unternehmen zu bleiben. Ist das rechtlich zulässig oder wäre das ein unangemessener Vorteil für den Arbeitgeber? Wir sehen das Problem, genügend Fachkräfte zu finden, finden aber auch, dass fünf Jahre gerade für einen jungen Mitarbeiter eine lange Zeit sind.
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