PSA: Individueller Schutz bringt am meisten
Je nach Arbeitsplatz müssen Beschäftigte eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen. Damit diese auch wirklich gut vor Gefahren schützen kann, ist eine Anpassung an den einzelnen Träger wichtig. Und natürlich hilft die beste Ausrüstung nichts, wenn sie nicht korrekt und vollständig getragen wird. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dies sicherzustellen.
Für den Betriebsrat besteht die Aufgabe hinsichtlich der PSA vor allem in seinem Überwachungsrecht nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Um festzustellen, ob der Arbeitgeber die geltenden Bestimmungen wirklich einhält, können Sie sich z. B. bei Rundgängen durch den Betrieb selbst ein Bild davon machen, ob die Beschäftigten diejenige Schutzausrüstungsgegenstände haben, die sie brauchen, und ob diese gut sitzen bzw. noch gut in Schuss sind.
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