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Ratgeber
12. Oktober 2023

Wie wird die Vertretung in einer höherwertigen Tätigkeit vergütet?

BRK+
Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

In einer unserer Einrichtungen (Wohnformen für behinderte Menschen) war die Leitung vom 17.10.2022 bis einschließlich 13.12.2022 arbeitsunfähig erkrankt. Bis zum 27.11.2022 war sie in der Lohnfortzahlung, danach „krank ohne Bezüge (KOB)“. Es ist bei uns selbstverständlich und natürlich erforderlich, dass die Stellvertretung dann ihre Aufgaben übernimmt. Dies ist in diesem Fall auch geschehen. In unserer Betriebsvereinbarung „Entgelt“ heißt es dazu: „Vorübergehende Übertragung eine höher­wer­tigen Tätigkeit

Silke Rohde
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