So läuft die Gefährdungsbeurteilung ab
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Bei der jeweiligen Umsetzung gibt es viel Spielraum, da das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nur die wichtigsten Eckpunkte regelt. Das eröffnet Ihnen als Betriebsrat weitreichende Mitbestimmungsrechte. Am besten legen Sie den genauen Ablauf der Beurteilungen verbindlich in einer Betriebsvereinbarung fest. Dabei sind jedoch bestimmte Prinzipien zu beachten.
Obwohl der Gesetzgeber nicht klar regelt, wie eine Gefährdungsbeurteilung abzulaufen hat, hat sich ein bestimmtes Schema durchgesetzt, an das sich auch Ihr Arbeitgeber halten sollte. Denn er ist der Verantwortliche für den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb. Dennoch ist es ganz in Ihrem Sinne und in dem der Belegschaft, wenn Sie sich so weit wie möglich in den Ablauf und die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung einbringen. Am besten geht das durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung.
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