Darauf sollten Sie bei Zielvereinbarungen achten
Da in einem Zielvereinbarungsgespräch Fragen der Leistungsbeurteilung und der Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung des Arbeitnehmers besprochen werden, kann der Arbeitnehmer ein Betriebsratsmitglied seiner Wahl zu dem Gespräch hinzuziehen (§ 82 Abs. 2 BetrVG). Klären Sie daher vorab mit dem Mitarbeiter, ob dieser eine Begleitung zum Gespräch von einem Betriebsratsmitglied wünscht, und bieten Sie das auch aktiv an.
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