Ratgeber
/ 24. Oktober 2023

Darauf sollten Sie bei Zielverein­barungen achten

Zielvereinbarungen sind natürlich in erster Linie eine individualrechtliche Angelegenheit. Doch auch hier greift der allgemeine Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats aus § 80 Abs. 2 BetrVG. Sonst könnten Sie nicht prüfen, inwieweit Ihre Mitbestimmungsrechte berührt sind.

Da in einem Zielvereinbarungsgespräch Fragen der Leistungsbeurteilung und der Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung des Arbeitnehmers besprochen werden, kann der Arbeitnehmer ein Betriebsratsmitglied seiner Wahl zu dem Gespräch hinzuziehen (§ 82 Abs. 2 BetrVG). Klären Sie daher vorab mit dem Mitarbeiter, ob dieser eine Begleitung zum Gespräch von einem Betriebsratsmitglied wünscht, und bieten Sie das auch aktiv an.

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Die Zeitschrift: aktuelles BR-Wissen für Sie übersichtlich aufbereitet
Lesen Sie auf nur 12 Seiten jeden Monat in Betriebsrat KOMPAKT, wie Sie Gesetze, Paragrafen und Urteile nutzen, um für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu kämpfen.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.