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Ratgeber
24. Oktober 2023

So bestimmen Sie bei Teilzeit mit

BRK+
Schere schneidet durch Papier mit Worten: Vollzeit-Job.
Bild: ©AndreyPopov/iStock/Getty Images Plus
Teilzeit geht auch den Betriebsrat etwas an. Denn zum einen gibt es hier einige Mitbestimmungsrechte des Gremiums und zum anderen ist der Betriebsrat verpflichtet, den Arbeitgeber zu kontrollieren. Ob dieser sich in Teilzeitfragen korrekt verhält, kann die Arbeitnehmervertretung allerdings nur prüfen, wenn sie sich mit dem Thema Teilzeit beschäftigt.

§1 TzBfG sieht vor, dass Arbeitgeber Teilzeitarbeit fördern sollen und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht wegen ihrer Teilzeitarbeit benachteiligen dürfen. Als Betriebsrat sind Sie gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG verpflichtet, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze – und damit auch das TzBfG – eingehalten werden. Deshalb ist es sinnvoll, dass Sie regelmäßig prüfen, ob der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Förderung der Teilzeitarbeit nachkommt. Eine wichtige Vorgabe des TzBfG lautet: Der Arbeitgeber muss in Sachen Teilzeit Transparenz walten lassen. Das bedeutet konkret, Arbeitsplätze für Teilzeitkräfte zu öffnen, über die Personalplanung im Allgemeinen sowie über die Teilzeitarbeit im Besonderen zu informieren.

Silke Rohde
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