So bestimmen Sie bei Teilzeit mit
§1 TzBfG sieht vor, dass Arbeitgeber Teilzeitarbeit fördern sollen und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht wegen ihrer Teilzeitarbeit benachteiligen dürfen. Als Betriebsrat sind Sie gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG verpflichtet, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze – und damit auch das TzBfG – eingehalten werden. Deshalb ist es sinnvoll, dass Sie regelmäßig prüfen, ob der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Förderung der Teilzeitarbeit nachkommt. Eine wichtige Vorgabe des TzBfG lautet: Der Arbeitgeber muss in Sachen Teilzeit Transparenz walten lassen. Das bedeutet konkret, Arbeitsplätze für Teilzeitkräfte zu öffnen, über die Personalplanung im Allgemeinen sowie über die Teilzeitarbeit im Besonderen zu informieren.
…