Ratgeber
/ 08. November 2023

Alles Wichtige zum Personal­ausschuss

Sind in einem Betrieb mehr als 100 Arbeitnehmer tätig, hat das Gremium nach § 28 Abs. 1 BetrVG das Recht, Ausschüsse zu bilden. Diese befassen sich schwerpunkt­mäßig mit wichtigen Themen der Betriebsratsarbeit und ermöglichen es der Arbeitnehmervertretung, die vielfältigen Tätigkeiten effizienter zu erledigen. Solchen Ausschüssen überträgt der Betriebsrat dann Aufgaben zur selbstständigen Erledigung.
[vc_column width=“2/3″]Die Beschäftigung mit den Mitbestimmungsrechten im Bereich der personellen Einzelmaßnahmen und der Personalplanung…

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