Befristung: keine Verlängerung ohne Betriebsrat
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
Ein Arbeitnehmer in unserem Betrieb hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Nun steht zur Debatte, diese Befristung zu verlängern. Als Betriebsrat sind wir hier unsicher: Ist eine Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags durch uns mitbestimmungspflichtig? Und wie ist die Regelung, wenn auf den befristeten Arbeitsvertrag ein unbefristeter Vertrag folgt?
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