Betriebliche Suchtbeauftragte: wichtige Rolle
Die Beratung und Hilfe am Arbeitsplatz können auf verschiedene Arten organisiert sein: Von nebenamtlichen Ansprechpartnern ohne Freistellung bis hin zu hauptamtlich tätigen Beratern ist alles denkbar. Das hängt natürlich vor allem von der Größe des Betriebs ab.
Betriebsrat oft zentraler Ansprechpartner
In kleinen Betrieben sollte sich zumindest ein Mitglied des Betriebsrats mit dem Thema Alkoholmissbrauch/Alkoholkrankheit eingehend beschäftigen und derartige Fälle als vorrangiger Ansprechpartner aufseiten der Interessenvertretung betreuen. Dazu sollten auch Schulungen besucht werden. Zudem können geeignete Mitarbeiter als Vertrauensperson auf solche Fälle vorbereitet werden. Genauso wie bei Vertrauenspersonen und Gremiumsmitgliedern ist es ratsam, wenn auch einige Führungskräfte Qualifizierungsmaßnahmen zum Umgang mit Suchtmitteln besuchen. Größere Unternehmen verfügen über spezielle Suchtberater, an die sich alkoholkranke Mitarbeiter und ihre Kollegen und Vorgesetzten wenden können. Öffentliche Institutionen, Vereine und Träger der Sozialfürsorge bieten spezielle Schulungsmaßnahmen und die fachliche Betreuung der Mitarbeiter an.
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