Recht auf Ruhezeit auch vor BR-Sitzung
Frage
Eines unserer BR-Mitglieder arbeitet in der Produktion und hatte diese Woche Nachtschicht. Er hatte von Dienstag bis Mittwochmorgen um 6:00 Uhr seine normale Nachtschicht. Seine nächste Nachtschicht hätte somit am Mittwochabend regulär um 22:00 Uhr begonnen. Nun hatten wir am Mittwoch um 12:00 Uhr unsere wöchentliche Betriebsratssitzung. Der Arbeitgeber meint, dass er daran nicht teilnehmen durfte, weil er die elf Stunden Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten hat. Wir meinen, er durfte teilnehmen.
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