Recht auf Ruhezeit auch vor BR-Sitzung
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Frage
Eines unserer BR-Mitglieder arbeitet in der Produktion und hatte diese Woche Nachtschicht. Er hatte von Dienstag bis Mittwochmorgen um 6:00 Uhr seine normale Nachtschicht. Seine nächste Nachtschicht hätte somit am Mittwochabend regulär um 22:00 Uhr begonnen. Nun hatten wir am Mittwoch um 12:00 Uhr unsere wöchentliche Betriebsratssitzung. Der Arbeitgeber meint, dass er daran nicht teilnehmen durfte, weil er die elf Stunden Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht eingehalten hat. Wir meinen, er durfte teilnehmen.
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