Achtung: Missbrauchsgefahr beim neuen Nachweisgesetz
Sinn und Zweck des Nachweisgesetzes ist lediglich, dass der Arbeitgeber transparenter mit wichtigen Informationen für die Beschäftigten umgeht. Anscheinend nutzen aber wohl einige schwarze Schafe unter den Arbeitgebern aus, dass Beschäftigte und sicher auch einige Betriebsräte arbeitsrechtlich verständlicherweise nicht so versiert sind. So kommt es anscheinend vor, dass Kollegen einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen sollen. Begründet wird dieser Schritt damit, dass das geänderte Nachweisgesetz einen neuen Arbeitsvertrag erforderlich machen würde.
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