Hintergrund
/ 14. November 2023

Achtung: Missbrauchsgefahr beim neuen Nachweisgesetz

Seit August 2022 ist das geänderte Nachweisgesetz in Kraft. Dadurch werden Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten mehr schriftliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Doch nun machen besorgniserregende Meldungen die Runde, dass einige Arbeitgeber versuchen, die Neuregelung als Vorwand zu nehmen, um den Kollegen geänderte (= verschlechterte) Arbeitsverträge vorzulegen.

Sinn und Zweck des Nachweisgesetzes ist lediglich, dass der Arbeitgeber transparenter mit wichtigen Informationen für die Beschäftigten umgeht. Anscheinend nutzen aber wohl einige schwarze Schafe unter den Arbeitgebern aus, dass Beschäftigte und sicher auch einige Betriebsräte arbeitsrechtlich verständlicherweise nicht so versiert sind. So kommt es anscheinend vor, dass Kollegen einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen sollen. Begründet wird dieser Schritt damit, dass das geänderte Nachweisgesetz einen neuen Arbeitsvertrag erforderlich machen würde.

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