Alles Wichtige zu arbeitsmedizinischen Gutachten
Kommt Ihnen das bekannt vor? Ein Kollege hat seinem Chef mehrere ärztliche Atteste vorgelegt, darunter auch solche, die vom Betriebsarzt ausgestellt wurden. Der Arbeitgeber steht auf dem Standpunkt, dass es für ihn gerade wegen der unterschiedlichen Atteste schwierig ist, dem Beschäftigten eine für ihn machbare und für den Betrieb sinnvolle Aufgabe zuzuweisen. Deshalb möchte er ein arbeitsmedizinisches Gutachten erstellen lassen. Dann würde nach Meinung des Arbeitgebers „endlich Klarheit herrschen und der Mitarbeiter könnte anschließend ohne Gefahren für seine Gesundheit eingesetzt werden“. Das hört sich zunächst gut an, aber ist es auch gut gemeint oder eine Falle für den Beschäftigten? In jedem Fall ist es spätestens jetzt ratsam, wenn dieser ein Mitglied des Betriebsrats unterstützend hinzuzieht.
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