Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie optimal an ihren Träger angepasst ist. Dabei sind einige ergonomische und gesundheitliche Anforderungen zu beachten. Nutzen Sie Ihr Kontrollrecht, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber diese Punkte ausreichend beachtet.
Wenn der Arbeitgeber die PSA auswählt, muss er dabei auch darauf achten, dass ergonomische Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Dies regelt u. a. § 2 PSA-BV (PSA-Benutzungsverordnung). Bei der Auswahl der PSA sind u. a. folgende ergonomische Anforderungen von Bedeutung:
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