Entgelttransparenz: Gesetz hat nur wenig Wirkung
Das Entgelttransparenzgesetz gilt nun schon seit 2018. Doch bisher zeigt es in der Praxis nur wenig Wirkung, wie eine Betriebsrätebefragung der Hans Böckler-Stiftung ergibt. Immerhin: Betriebe mit Betriebsrat stehen besser da als solche ohne.
Zwar haben im Zeitraum von 2019 bis 2021 in mehr Betrieben Beschäftigte ihren individuellen Auskunftsanspruch genutzt als im Vergleichszeitraum kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes 2018. Allerdings ist der Anteil der Betriebe, in denen mindestens eine Auskunftsanfrage gestellt wurde, mit gut einem Viertel bei mitbestimmten Betrieben der Privatwirtschaft und etwa 10 % im Öffentlichen Dienst weiter niedrig. Und nur bei knapp der Hälfte der Betriebe in Unternehmen ab 501 Beschäftigten und mit Betriebsrat haben bislang die Arbeitgeber die gesetzliche Aufforderung umgesetzt, die Entgelte von Frauen und Männern auf Ungleichheit zu prüfen.
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