Lieferkettengesetz: Das kann der Betriebsrat tun
Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind in jedem Fall von der Umsetzung des Lieferkettengesetzes betroffen. Denn der Aufsichtsrat hat die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem neuen Gesetz zu überwachen – schließlich können Verstöße das Unternehmen Millionen kosten. Auch die Mitglieder im für das Risikomanagement zuständigen Prüfungsausschuss kommen mit Fragen der Lieferketten in Berührung, wo die entsprechenden Berichte vorgelegt werden müssen.
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