So funktioniert die Sozialauswahl
Steht fest, dass dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen und kann die Kündigung auch nicht durch mildere Mittel vermieden werden, stellt sich die Frage, welcher von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern gehen muss. Um das zu klären, muss der Arbeitgeber die Sozialauswahl durchführen.
Die Sozialauswahl wird in drei aufeinanderfolgenden Schritten geprüft:
- Welche Arbeitnehmer sind in die Sozialauswahl einzubeziehen?
- Welche Kriterien (soziale Gesichtspunkte) sind dabei zu berücksichtigen?
- Stehen eventuell betriebliche Interessen der getroffenen Sozialauswahl entgegen?
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