Systeme zur Arbeitszeiterfassung im Überblick
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Nachdem der EuGH und das BAG Arbeitgeber unmissverständlich dazu verpflichtet haben, unverzüglich die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen, gibt es nun auch endlich einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit dazu. Dieser sieht in erster Linie eine Erfassung in elektronischer Form vor, erlaubt davon aber auch Ausnahmen per Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbarung.
Die Inhalte des Gesetzentwurfs sind noch etwas mit Vorsicht zu genießen, da bis zur endgültigen Verabschiedung noch einiges geändert werden könnte. Doch die groben Linien werden erhalten bleiben – dazu zwingen alleine schon die Vorgaben des EuGH und des BAG. Im Kern sieht der Entwurf diese Regeln vor:
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