Taktische Tipps für den Betriebsrat bei Kündigungen
Sie haben bei geplanten Entlassungen ein gesetzlich verankertes Mitwirkungsrecht. Durch die in § 102 BetrVG vorgeschriebene Anhörung und die darauffolgende Stellungnahme ist die Vorgehensweise des Betriebsrats in groben Zügen vorgegeben. Wegen des eng gesteckten Zeitrahmens ist ein effizienter und professioneller Ablauf des Verfahrens unerlässlich.
Am Montag erhält der Betriebsratsvorsitzende Herr Schmidt einen unangenehmen Anruf: Die Personalabteilung teilt ihm mit, dass Frau Klein aus der Versandabteilung gekündigt werden soll – im Wege einer betriebsbedingten Kündigung. Noch im Laufe des Tages würden dem Betriebsrat die Informationen mitgeteilt. Was für ein Wochenbeginn! Herr Schmidt überlegt, wie er jetzt vorgehen muss und wie er Frau Klein am besten helfen könnte.
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