Überlastungsanzeige: Wann Kollegen die Notbremse ziehen müssen
In Zeiten des allgegenwärtigen Personalmangels kommen viele Beschäftigte an ihre Leistungsgrenzen. Das bedeutet zum einen, dass durch eine länger andauernde Überlastung Kollegen riskieren, krank zu werden, aber zum anderen auch, dass (Gesundheits-)Schäden für Dritte drohen. Dies ist vor allem im Pflege- und Gesundheitsbereich eine Gefahr. Dann ist unter Umständen eine Überlastungsanzeige die richtige Maßnahme.
Eine Überlastungsanzeige kann nur der betroffene Beschäftigte selbst stellen, wenn eine dieser Voraussetzungen gegeben ist:
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