Ratgeber
/ 14. November 2023

Weiterbildung: Digitalisierung auf dem Vormarsch

Der Betriebsrat verfügt bei der betrieblichen Weiterbildung gemäß §§ 96 bis 98 BetrVG über wichtige Mitbestimmungsrechte. Um diese optimal nutzen zu können, sollte das Gremium berücksichtigen, dass die Digitalisierung auch in der Qualifizierung eine immer größere Rolle spielt. Wer hier auf dem aktuellen Stand ist, hat klare Vorteile.

Die Änderung hin zu einem vermehrten Einsatz digitaler Lernmethoden und -medien bietet viele neue Chancen. So haben Befragungen gezeigt, dass es z. B. für Azubis in der Coronapandemie weniger Lernrückstände gab, wenn im Betrieb digitale Lern- und Lehrformen verwendet wurden.

Das kann der Betriebsrat tun

Der Betriebsrat sollte seine Mitbestimmungsrechte bei der betrieblichen Weiterbildung nutzen, um auch digitale Qualifizierungsmaßnahmen voranzutreiben. Damit lässt sich oft mit wenig Aufwand ein Mehr an Weiterbildung für die Kollegen erreichen. Daran hat in der Regel auch der Arbeitgeber Interesse. Es ist ratsam, dass der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber einen Rahmen schafft, in dem regelmäßig über die Planung und den Fortschritt der Digitalisierung in der Weiterbildung gesprochen wird. Ziel sollte hier, wie so oft, der Abschluss einer entsprechenden Betriebsvereinbarung sein. In der Regel hat es sich bewährt, mit kleinen Schritten zu starten. Wählen Sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber bestimmte Pilotprojekte wie etwa das Onboarding neuer Mitarbeiter oder klar definierte Fachtrainings.

Erster Schritt: Bedarfsermittlung

Die erste zentrale Maßnahme für eine erfolgreiche Weiterbildung ist die Ermittlung des konkreten Bedarfs der Mitarbeiter. Dies kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber nach § 96 Abs. 1 BetrVG verlangen. Hier muss herausgefunden werden, welche Kompetenzen die Beschäftigten jetzt haben und welche sie künftig brauchen. Um Programme zur Qualifizierung möglichst passgenau entwickeln zu können, müssen Daten ermittelt und analysiert werden. Auch hierbei hilft die Digitalisierung, und zwar in Form von sogenannten Matching-Algorithmen, die auf der Grundlage von Beschäftigtenprofilen geeignete Maßnahmen herausfinden. Das ermöglicht eine individualisierte Planung für jeden einzelnen Arbeitnehmer in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Führungskräften. Interessant ist dies übrigens nicht nur für speziell ausgebildete Fachkräfte, sondern auch für geringer qualifizierte Mitarbeiter, deren Jobs durch die Digitalisierung gefährdet sind. Anhand der Matching-Algorithmen lassen sich frühzeitige Umschulungen oder Zusatzqualifizierungen besser planen und durchführen.

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