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Ratgeber
22. November 2023

So nutzen Sie Ihren Anspruch auf Schulungen

BRK+
Frau hält Vortrag.
Bild: ©ASDF/stock.adobe.com
Erfolgreiche Betriebsratsarbeit setzt großes Wissen in verschiedenen Bereichen voraus. Egal, ob es um Mitbestimmungsrechte, Kündigungsgründe, Datenschutz oder Konfliktlösung geht – das nötige Know-how können Gremiumsmitglieder in entsprechenden Schulungen erwerben. Darauf haben sie einen gesetzlichen Anspruch zu Beginn ihrer Amtsperiode, aber auch immer wieder aus gegebenem Anlass im Verlauf der Tätigkeit als Betriebsrat.

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG sind Betriebsräte von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung ihres Arbeitsentgelts für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer „normalen“ Arbeit freizustellen. Dies gilt allerdings nur für solche Fortbildungen, die für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln. Deshalb lautet die wichtigste Frage zunächst: Welche Kenntnisse sind erforderlich? Um dies zu beantworten, muss zwischen Grundkenntnissen und Spezialwissen unterschieden werden. Durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat diese Unterscheidung eine besondere Bedeutung erlangt: Während Grundkenntnisse für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich sind, gilt das für Spezialwissen nur bei einem konkreten, betriebsbezogenen Anlass.

Silke Rohde
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