News
/ 30. November 2023

BR hat Anspruch auf Tablets oder Notebooks

Der Betriebsrat hat das Recht auf ein Tablet oder ein Notebook zur Durchführung virtueller Sitzungen. Der Arbeitgeber muss die entsprechenden Kosten übernehmen, wie das LAG Hessen entschied.

DER STREITFALL

Der Betriebsrat und der Arbeitgeber waren unterschiedlicher Meinung darüber, ob der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Abhaltung von Betriebsratssitzungen in Form von Videokonferenzen drei Tablets oder Laptops kostenpflichtig zur Verfügung stellen muss. Der Betriebsrat meinte, er habe sich eine Geschäftsordnung gegeben, die die näheren Voraussetzungen des Abhaltens von Betriebsratssitzungen in Form von Videokonferenzen regelt. Da der Betriebsrat beabsichtige, künftig derartige Videokonferenzen abzuhalten, müsse der Arbeitgeber ihm die hierfür erforderliche Hardware zur Verfügung stellen. Der Arbeitgeber lehnte dies ab und verwies unter anderem auf die Möglichkeit von Telefonkonferenzen.

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Die Zeitschrift: aktuelles BR-Wissen für Sie übersichtlich aufbereitet
Lesen Sie auf nur 12 Seiten jeden Monat in Betriebsrat KOMPAKT, wie Sie Gesetze, Paragrafen und Urteile nutzen, um für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu kämpfen.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.