Die wichtigsten Infos zur Brückenteilzeit
Der Anspruch auf eine Brückenteilzeit (und damit zeitlich befristete Teilzeit) sieht Folgendes vor: Arbeitnehmer, die mindestens seit sechs Monaten in einem Unternehmen beschäftigt sind, dürfen ihre Arbeitszeit für einen Zeitraum von mindestens einem, maximal jedoch fünf Jahren verringern. Zum Hintergrund: Das Gesetz soll vor allem Frauen helfen, spätere Renteneinbußen möglichst zu lindern. Vor allem Mütter sind hier betroffen, denn laut Statistischem Bundesamt arbeiten mehr als zwei Drittel der erwerbstätigen Frauen mit Kindern unter 18 Jahren in Teilzeit, aber nur sechs Prozent der Väter. Der Anspruch muss nicht durch Gründe wie Kindererziehung oder Weiterbildung untermauert werden und gilt auch für all diejenigen Beschäftigten, die sich jetzt bereits in Teilzeit befinden.
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