Ideenmanagement: Das sind die Rechte des Betriebsrats
Von der Geschäftsführung richtig verstanden, sollte das Ideenmanagement allen nützen: Die Beschäftigten bringen ihre Ideen ein und fühlen sich wertgeschätzt, der Arbeitgeber profitiert von den Vorschlägen und der Betriebsrat ist aktiv eingebunden. Das Gremium kann im besten Fall dazu beitragen, um gemeinsam mit der Geschäftsleitung zu erreichen, dass ein Ideenmanagement nicht nur wirtschaftliche Vorteile bringt, sondern auch die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessert sowie Arbeitsplätze sichert.
Der optimale Ablauf des betrieblichen Ideenmanagements ist kein Selbstläufer. Ob und inwieweit durch diese Maßnahmen die damit verbundenen Chancen im Interesse der Beschäftigten genutzt werden können, ist in erster Linie natürlich vom Verständnis und von der Einstellung des Arbeitgebers abhängig. Doch auch Betriebsräten kommt hier eine wichtige Funktion zu: Je mehr sich die Gremien bei der Gestaltung des Innovationsmanagements einbringen, desto besser. Nutzen Sie daher Ihre erzwingbaren Mitbestimmungsrechte (s. Übersicht). Es geht darum, die Risiken für die Beschäftigten zu reduzieren und die positiven Momente eines gut organisierten Verbesserungsvorschlagswesens aufzugreifen und zu fördern.
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