Neues Nachweisgesetz – neue Pflichten für den Arbeitgeber
Seit dem 01.08.2022 gilt das neue Nachweisgesetz, das die Pflichten der Arbeitgeber bei Einstellungen von Beschäftigten erweitert. Die Mitarbeiter haben künftig ein Recht auf mehr Informationen als bislang. Auch für Betriebsräte ist es hilfreich, die Änderungen zu kennen. Nur dann können sie prüfen, ob sich die Geschäftsleitung korrekt verhält.
Hintergrund der Gesetzesänderung ist einmal mehr europäisches Recht, und zwar die EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen (EU-Richtlinie 2019/1152 – Arbeitsbedingungen-Richtlinie). Diese muss der deutsche Gesetzgeber in deutsches Recht umsetzen und hat das mit dem reformierten Nachweisgesetz nun getan.
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