Hintergrund
/ 06. Dezember 2023

Jahresabschluss: kein Buch mit sieben Siegeln

Der Jahresabschluss eines Betriebs enthält die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen. Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, ihn dem Wirtschaftsausschuss bzw. dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellen und bei Bedarf zu erläutern. Zudem ist der Abschluss oft die Grundlage für geplante Umstrukturierungen. Damit Sie dem Arbeitgeber hier auf Augenhöhe begegnen können, ist es hilfreich, den Jahresabschluss zu verstehen und auszuwerten.
Der Arbeitgeber hat den Jahresabschluss dem Wirtschaftsausschuss unter Beteiligung des Betriebsrats zu erläutern (§ 108 Abs. 5 BetrVG). Gibt es im Betrieb …

+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Die Zeitschrift: aktuelles BR-Wissen für Sie übersichtlich aufbereitet
Lesen Sie auf nur 12 Seiten jeden Monat in Betriebsrat KOMPAKT, wie Sie Gesetze, Paragrafen und Urteile nutzen, um für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu kämpfen.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.