Wann Sie einen Betriebsausschuss gründen müssen
Nach § 27 Abs. 2 Satz 1 BetrVG führt der Betriebsausschuss die laufenden Geschäfte des Betriebsrats. Er hat in diesem Rahmen einen eigenen Zuständigkeitsbereich, in dem er ohne einen entsprechenden Beschluss des Betriebsrats und anstelle des Betriebsrats eigenverantwortlich und selbstständig entscheiden kann. Dazu kann er sich z. B. auch eine Geschäftsordnung geben.
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